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3-Tages-Seminar: Gewerberaummietverträge bei Immobilienprojektentwicklungen
Vermietung vom Reißbrett, aber richtig!
Referent

RA und Notar Dr. Matthias Koops, Idstein
berät als Rechtsanwalt Mittelstand und Privatpersonen u.a. in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Als Notar gehören vor allem sämtliche immobilienrechtlich bezogenen Urkundsgeschäfte zum Schwerpunkt der amtlichen Tätigkeiten. Vor Beginn der juristischen Laufbahn hat Dr. Koops eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann abgeschlossen und später mit dem Abschluss als Immobilienfachwirt an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein abgerundet. Die juristische Laufbahn begann in Frankfurt am Main in international tätigen Großkanzleien. Inzwischen hat Dr. Koops seine Tätigkeit mit der Bestellung zum Notar nach Idstein verlegt. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich darüber hinaus auch auf das Erb- und Erbschaftssteuerrecht, vor allem auch im Zusammenhang mit der Nachlassplanung bei vorhandenem Immobiliarvermögen.
Teilnehmerkreis
Fachkräfte aus allen Branchen, die regelmäßig mit Projektentwicklungen zu tun haben.
Ziel des Seminars
Die Vermietung bzw. Anmietung von Gewerbeimmobilien in der Projektentwicklung erfordert über die üblichen Bestimmungen eines Gewerbemietvertrages hinaus eine Vielzahl gesonderter Regelungen. In der frühen Phase der Projektplanung ist es in der Regel noch nicht möglich alle wesentlichen Details des Mietvertrages verbindlich zu regeln. Der Zeitpunkt der Übergabe ist in der Regel nur grob „fixiert“ und die noch nicht abgeschlossene Planung sowie der Bau der Immobilie erfordern eine gewisse Flexibilität bei beiden Vertragsparteien.
Das Seminar orientiert sich an den typischen Phasen einer Immobilienprojektentwicklung und zeigt den besonderen Regelungsbedarf auf. Dabei sollen auch Schnittstellen zum Baurecht mit einbezogen werden, die bei der Vermietung von Projektentwicklungen auf die mietvertraglichen Bestimmungen ausstrahlen. Ferner wird auf die besonderen Immobilientypen wie z.B. Einzelhandelsflächen in Shoppingcentern oder Hotelimmobilien eingegangen, die bei der „Vermietung vom Reißbrett“ eine wesentliche Rolle spielen.
Themen
- Bedeutung der Schriftform des Mietvertrages
- Besondere Bedeutung für die Projektentwicklung, da in der Regel bei Abschluss des Vertrages wesentliche Elemente des Mietvertrages noch nicht abschließend regelbar sind
- Die Parteien des Mietvertrages
- Die Bedeutung von Projektgesellschaften
- Das Sicherungsbedürfnis des Mieters
- Anmietung vom „künftigen“ Eigentümer
- Rücktrittsrechte
- Fehlende Baugenehmigung
- Erwerb der Immobilie
- Vorvermietungsquoten
- Die Bedeutung der Baubeschreibung
- Vereinbarung des Bausolls im Mietvertrag
- Nachträgliche Änderung, Änderungsvorbehalte für Vermieter und Mieter
- Wege aus der „Schönheitsreparaturfalle“
- Die Mieterdienstbarkeit
- Wirkung der Dienstbarkeit, Sicherung des
- Mieters in der Zwangsvollstreckung, Rangstellung im Grundbuch
- Vorrangige Sicherung, Liegenbelassungsvereinbarung, Darstellung des VdP-Standards
- Die Übergabe des Mietgegenstande
- Flexible Übergabetermine, Ankündigungspflichten, Verspätungsregeln, Vertragsstrafen
- Regelungen zum Mieterausbau
- Übergabeprotokoll und Übergabenachtrag
- Gewährleistungsrechte des Mieters
- Mängelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz
- Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages
- Die Erhaltungslast des Mietgegenstandes
- Individualvereinbarung oder AGB?
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Triple-Net-Mietverträge
- Besonderheiten bei Spezialimmobilien
- Shoppingcenter; Regelungen über wesentliche
- Gemeinschaftsflächen (z.B. Parkplätze, Food Court, Service Center)
- Werbegemeinschaft und Eröffnungswerbung
- Hotelimmobilien; Ausbaustandards, PreOpening-Fees, Musterzimmer
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach Anforderungen der Gewerbeordnung (§34c GeWO) und §15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Kammer vorbehalten.
Unser Tagungsservice für Sie
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Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Online-Seminar
Dienstag, 04.07.2023, 09:30 Uhr - Donnerstag, 06.07.2023, 13:45 Uhr
Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ute Goldschmidt gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-40 oder unter E-Mail: ute.goldschmidt@sugema.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
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Seminardetails
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Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
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