Daher steht Ihnen die Bedienung von SUGEMA nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Um SUGEMA in vollem Umfang nutzen zu können, erlauben Sie mindestens Cookies/Sessions von Drittanbietern.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator oder an unsere technische Hotline. (0621 - 120 32-37)
2-Tages-Seminar: Gewerberaummietverträge bei Immobilienprojektentwicklungen
Vermietung vom Reißbrett, aber richtig!
Referent
RA und Notar Dr. Matthias Koops, Idstein
berät als Rechtsanwalt Mittelstand und Privatpersonen u.a. in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Als Notar gehören vor allem sämtliche immobilienrechtlich bezogenen Urkundsgeschäfte zum Schwerpunkt der amtlichen Tätigkeiten. Vor Beginn der juristischen Laufbahn hat Dr. Koops eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann abgeschlossen und später mit dem Abschluss als Immobilienfachwirt an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein abgerundet. Die juristische Laufbahn begann in Frankfurt am Main in international tätigen Großkanzleien. Inzwischen hat Dr. Koops seine Tätigkeit mit der Bestellung zum Notar nach Idstein verlegt. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich darüber hinaus auch auf das Erb- und Erbschaftssteuerrecht, vor allem auch im Zusammenhang mit der Nachlassplanung bei vorhandenem Immobiliarvermögen.
Teilnehmerkreis
Fachkräfte aus allen Branchen, die regelmäßig mit Projektentwicklungen zu tun haben.
Ziel des Seminars
Die Vermietung bzw. Anmietung von Gewerbeimmobilien in der Projektentwicklung erfordert über die üblichen Bestimmungen eines Gewerbemietvertrages hinaus eine Vielzahl gesonderter Regelungen. In der frühen Phase der Projektplanung ist es in der Regel noch nicht möglich alle wesentlichen Details des Mietvertrages verbindlich zu regeln. Der Zeitpunkt der Übergabe ist in der Regel nur grob „fixiert“ und die noch nicht abgeschlossene Planung sowie der Bau der Immobilie erfordern eine gewisse Flexibilität bei beiden Vertragsparteien.
Das Seminar orientiert sich an den typischen Phasen einer Immobilienprojektentwicklung und zeigt den besonderen Regelungsbedarf auf. Dabei sollen auch Schnittstellen zum Baurecht mit einbezogen werden, die bei der Vermietung von Projektentwicklungen auf die mietvertraglichen Bestimmungen ausstrahlen. Ferner wird auf die besonderen Immobilientypen wie z.B. Einzelhandelsflächen in Shoppingcentern oder Hotelimmobilien eingegangen, die bei der „Vermietung vom Reißbrett“ eine wesentliche Rolle spielen.
Themen
- Bedeutung der Schriftform des Mietvertrages
- Besondere Bedeutung für die Projektentwicklung, da in der Regel bei Abschluss des Vertrages wesentliche Elemente des Mietvertrages noch nicht abschließend regelbar sind
- Die Parteien des Mietvertrages
- Die Bedeutung von Projektgesellschaften
- Das Sicherungsbedürfnis des Mieters
- Anmietung vom „künftigen“ Eigentümer
- Rücktrittsrechte
- Fehlende Baugenehmigung
- Erwerb der Immobilie
- Vorvermietungsquoten
- Die Bedeutung der Baubeschreibung
- Vereinbarung des Bausolls im Mietvertrag
- Nachträgliche Änderung, Änderungsvorbehalte für Vermieter und Mieter
- Wege aus der „Schönheitsreparaturfalle“
- Die Mieterdienstbarkeit
- Wirkung der Dienstbarkeit, Sicherung des
- Mieters in der Zwangsvollstreckung, Rangstellung im Grundbuch
- Vorrangige Sicherung, Liegenbelassungsvereinbarung, Darstellung des VdP-Standards
- Die Übergabe des Mietgegenstande
- Flexible Übergabetermine, Ankündigungspflichten, Verspätungsregeln, Vertragsstrafen
- Regelungen zum Mieterausbau
- Übergabeprotokoll und Übergabenachtrag
- Gewährleistungsrechte des Mieters
- Mängelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz
- Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages
- Die Erhaltungslast des Mietgegenstandes
- Individualvereinbarung oder AGB?
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Triple-Net-Mietverträge
- Besonderheiten bei Spezialimmobilien
- Shoppingcenter; Regelungen über wesentliche
- Gemeinschaftsflächen (z.B. Parkplätze, Food Court, Service Center)
- Werbegemeinschaft und Eröffnungswerbung
- Hotelimmobilien; Ausbaustandards, PreOpening-Fees, Musterzimmer
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach Anforderungen der Gewerbeordnung (§34c GeWO) und §15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Kammer vorbehalten.
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke sowie Parkgebühren
Tagungsmodalitäten
Donnerstag, 12.05.2022, 10:00 Uhr - Freitag, 13.05.2022, 16:00 Uhr
Melia
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211-522 840
Fax: 0211-522 84 2199
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ute Goldschmidt gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-40 oder unter E-Mail: ute.goldschmidt@sugema.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder – am besten – direkt online über https://www.sugema.de anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim - IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 - BIC: DRESDEFF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten. Bei Online-Seminaren entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an ute.goldschmidt@sugema.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-40.
SUGEMA-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,19 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2024
(PDF, 6,21 MB)