Inhalt
Das gewerbliche Mietrecht entwickelt sich immer mehr zum Richterrecht. Ohne Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des XII. Zivilsenats des BGH ist es selbst ausgebildeten Juristen nicht mehr möglich, Gewerberaummietverträge alltagstauglich zu gestalten und Risiken im Vertragsalltag sicher zu vermeiden. Die Vielzahl der veröffentlichten Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte macht es zudem immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. Durch gezielte Auswahl der Seminarinhalte und der referierten Entscheidungen wird den Teilnehmern zeitraubende Recherche- und Lesearbeit erspart. Die starken Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds durch den Ukrainekrieg stehen sicherlich gegenwärtig im Focus aller Marktteilnehmer. Kann die Rechtsprechung des BGH zur Covid-19-Pandemie/zum Wegfall der Geschäftsgrundlage auf die stark anziehende Inflation und hieraus resultierende Mietsteigerung durch vertragliche Wertsicherungsklauseln übertragen werden? Daneben bleiben die Themen formularvertragliche Bestimmungen, Mängel der Mietsache und das Betriebskostenrecht im Focus der täglichen Arbeit. Es lohnt sich daher am Ball zu bleiben.
- Probleme rund um Mietanpassungsklauseln
- Neueste Rechtsprechung zur Textform
- Risiken von Formularverträgen
- ABC unwirksamer Formularvertragsklauseln
- Wege zum Individualvertrag
- Aktuelle Rechtsprechung zu Mietmängeln und Haftungs-Ausschlussklauseln
- Fehler und Risiken bei der Mietzweckbestimmung aus Vermieter- und Mietersicht
- Wirksame und unwirksame Schönheitsreparaturklauseln
- Wann ist die Mietsache mangelhaft? Welche Rechte hat der Mieter? Welche Fallstricke hat der Vermieter zu fürchten?
- Neueste Rechtsprechung zu den Betriebskosten
- Neues zur Betriebspflicht
- Aktuelle Rechtsprechung zum Konkurrenzschutz
- Probleme der Untervermietung
- Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe einer kontaminierten Mietsache
- Risiken beim Verkauf der Mietsache für Vermieter(!) und Mieter
Teilnehmerkreis
Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte mit soliden Kenntnissen, die keinen juristischen Hintergrund haben und sich auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung im Gewerberaummietrecht bringen wollen.
Nicht für Neueinsteiger geeignet!
Referenten
wurde 1959 in Köln geboren. Nach dem Schulabschluss absolvierte er von 1980 bis 1983 eine Lehre als Tischler, die er erfolgreich abschloss. In den Jahren 1983 bis 1985 sammelte er praktische Erfahrungen auf dem Bau sowie in der Landwirtschaft. Anschließend nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln auf, das er von 1985 bis 1990 absolvierte. Es folgte eine Promotionsphase an der Universität Kiel sowie das Referendariat in Köln, die er zwischen 1990 und 1995 durchlief. Seit dem Jahr 1995 ist Dr. Ulrich Leo als Rechtsanwalt tätig.