Kündigung und Abwicklung von Gewerberaummietverhältnissen

Gewerberaummietrecht für Nichtjuristen: Webinarreihe zur Anwendung von Praxiswissen - Modul 4

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bei Buchung bis zum
31.07.2026
Jedes Mietverhältnis geht einmal zu Ende. Diese Phase des Mietverhältnisses ist im Gesetz nur in Teilen geregelt und im weiten Umfang Richterrecht. Das Gewerberaummietrecht kennt - anders als das Wohnraummietrecht - keinen sozialen Mieterschutz, so dass ggf. durch Befristung Vorsorge zu treffen ist. Auch bei befristeten Mietverhältnissen sieht das Gesetz sowohl für Mieter als auch für Vermieter außerordentliche Kündigungsrechte vor. Diese gilt es zu kennen und sie - je nach Blickwinkel - zu nutzen oder ihnen vorzubeugen.

Regelmäßig kommt es bei Mieterwechseln zu mehr oder weniger großen Änderungen der Nutzung und/oder der Grundrisse der Mietsache. Ein- und Umbauten des scheidenden Mieters sind daher in der Regel kaum von Interesse für den Vermieter oder Nachfolgemieter. Daher stellt sich die Frage des Rückbaus.

Zusätzlich stellt sich häufig die Frage, wer für Verschlechterungen der Mietsache wirtschaftlich einzustehen hat.

Räumt der Mieter nicht oder nicht rechtzeitig, stehen Nutzungs- und Schadensersatzansprüche des Vermieters im Raum. Häufig kommt es zum Streit über die Rückgabe der Mietsicherheit. Schließlich hält das Verjährungsrecht für beide Parteien unliebsame Überraschungen bereit.

Das Online-Seminar vermittelt Nicht-Juristinnen und Nichtjuristen die notwendigen Kenntnisse zu den oben genannten Themenkreisen sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, schaden jedoch auch nicht.
Für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar sind grundlegende Kenntnisse des AGB-Rechts erforderlich, da sie für das Verständnis der Themen unerlässlich sind.
  • Aus dem Inhalt:
    • Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse
    • Stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch
    • Beendigung des Mietverhältnisses durch Zeitablauf
    • Vorzeitige Beendigung der Nutzung bei der Untermiete bzw. der Anmietung vom Nießbraucher, Erbbauberechtigten
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigungsmöglichkeiten bei Zwangsversteigerung und Insolvenz
    • Rückbauverpflichtungen
    • Verschlechterungen der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch
    • Nutzungsentschädigung und Schadensersatz
    • Vorsorge durch individualvertragliche und formularvertragliche Regelungen
    • u.v.m.
Diese Veranstaltung ist Teil einer Webinarreihe und kann einzeln sowie als Kombipaket zu besonderen Konditionen gebucht werden.


Die Veranstaltung richtet sich an Vermieter, Mieter, Immobilienmanager und alle Interessierten jeweils ohne Jurastudium, die Ihr Wissen zum Geweberaummietrecht erweitern möchten.

Referent

Dr. Ulrich Leo

Rechtsanwalt

wurde 1959 in Köln geboren. Nach dem Schulabschluss absolvierte er von 1980 bis 1983 eine Lehre als Tischler, die er erfolgreich abschloss. In den Jahren 1983 bis 1985 sammelte er praktische Erfahrungen auf dem Bau sowie in der Landwirtschaft. Anschließend nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln auf, das er von 1985 bis 1990 absolvierte. Es folgte eine Promotionsphase an der Universität Kiel sowie das Referendariat in Köln, die er zwischen 1990 und 1995 durchlief. Seit dem Jahr 1995 ist Dr. Ulrich Leo als Rechtsanwalt tätig.


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Jedes Mietverhältnis geht einmal zu Ende. Diese Phase des Mietverhältnisses ist im Gesetz nur in Teilen geregelt und im weiten Umfang Richterrecht. Das Gewerberaummietrecht kennt - anders als das Wohnraummietrecht - keinen sozialen Mieterschutz, so dass ggf. durch Befristung Vorsorge zu treffen ist. Auch bei befristeten Mietverhältnissen sieht das Gesetz sowohl für Mieter als auch für Vermieter außerordentliche Kündigungsrechte vor. Diese gilt es zu kennen und sie - je nach Blickwinkel - zu nutzen oder ihnen vorzubeugen.

Regelmäßig kommt es bei Mieterwechseln zu mehr oder weniger großen Änderungen der Nutzung und/oder der Grundrisse der Mietsache. Ein- und Umbauten des scheidenden Mieters sind daher in der Regel kaum von Interesse für den Vermieter oder Nachfolgemieter. Daher stellt sich die Frage des Rückbaus.

Zusätzlich stellt sich häufig die Frage, wer für Verschlechterungen der Mietsache wirtschaftlich einzustehen hat.

Räumt der Mieter nicht oder nicht rechtzeitig, stehen Nutzungs- und Schadensersatzansprüche des Vermieters im Raum. Häufig kommt es zum Streit über die Rückgabe der Mietsicherheit. Schließlich hält das Verjährungsrecht für beide Parteien unliebsame Überraschungen bereit.

Das Online-Seminar vermittelt Nicht-Juristinnen und Nichtjuristen die notwendigen Kenntnisse zu den oben genannten Themenkreisen sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, schaden jedoch auch nicht.
Für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar sind grundlegende Kenntnisse des AGB-Rechts erforderlich, da sie für das Verständnis der Themen unerlässlich sind.
  • Aus dem Inhalt:
    • Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse
    • Stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch
    • Beendigung des Mietverhältnisses durch Zeitablauf
    • Vorzeitige Beendigung der Nutzung bei der Untermiete bzw. der Anmietung vom Nießbraucher, Erbbauberechtigten
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigungsmöglichkeiten bei Zwangsversteigerung und Insolvenz
    • Rückbauverpflichtungen
    • Verschlechterungen der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch
    • Nutzungsentschädigung und Schadensersatz
    • Vorsorge durch individualvertragliche und formularvertragliche Regelungen
    • u.v.m.
Diese Veranstaltung ist Teil einer Webinarreihe und kann einzeln sowie als Kombipaket zu besonderen Konditionen gebucht werden.

Die Veranstaltung richtet sich an Vermieter, Mieter, Immobilienmanager und alle Interessierten jeweils ohne Jurastudium, die Ihr Wissen zum Geweberaummietrecht erweitern möchten.

Referent

Dr. Ulrich Leo

Rechtsanwalt
wurde 1959 in Köln geboren. Nach dem Schulabschluss absolvierte er von 1980 bis 1983 eine Lehre als Tischler, die er erfolgreich abschloss. In den Jahren 1983 bis 1985 sammelte er praktische Erfahrungen auf dem Bau sowie in der Landwirtschaft. Anschließend nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln auf, das er von 1985 bis 1990 absolvierte. Es folgte eine Promotionsphase an der Universität Kiel sowie das Referendariat in Köln, die er zwischen 1990 und 1995 durchlief. Seit dem Jahr 1995 ist Dr. Ulrich Leo als Rechtsanwalt tätig.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
18.11.2026
Online
Dr. Ulrich Leo

499.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

09:30 - 10:30 Uhr
10:30 - 10:35 Uhr
Kaffeepause
10:35 - 11:30 Uhr
11:30 - 11:35 Uhr
Kaffeepause
11:35 - 12:30 Uhr
12:30 - 12:35 Uhr
Kaffeepause
12:35 - 13:45 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. zwei Wochen vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 21.10.2026
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