Inhalt
In dieser kompakten Webinarreihe wird das wichtigste Wissen zu ausgewählten Themen im Gewerberaummietrecht vermittelt. Sie werden in der Lage sein, die relevanten Aspekte des AGB-Rechts, des Mängelrechts, der Kündigung und Abwicklung von Gewerberaummietverhältnissen sowie der Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung und Schönheitsreparaturen in der Praxis anzuwenden. Es werden praxisnahe Lösungsansätze, Tipps und Tricks vermittelt, um mögliche rechtliche Fallstricke zu umgehen und eine erfolgreiche Umsetzung Ihrer Interessen im Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Modul 1: AGB-Recht - Grundlagenseminar (4 Stunden) - 21.09.2026
- Was sind AGB?
- Wann liegt eine individualvertragliche Vereinbarung und wann liegen AGB vor?
- Wie sollten Vertragsverhandlungen dokumentiert werden?
- Wen schützt das AGB-Recht?
- Was ist bei der Formulierung von AGB zu beachten?
- Wann werden AGB bereits nicht Vertragsbestandteil?
- Wie werden sie ausgelegt?
- Was bedeutet "kundenfeindlichste Auslegung?"
- Was verbirgt sich hinter dem Stichwort der "kundenfreundlichsten Auslegung"?
- Wann sind AGB unwirksam?
- Der Grundsatz des § 307 BGB
- Das Transparenzgebot
- Welche Rechtsfolgen hat die Unwirksamkeit einzelner AGB-Klauseln?
- Heilung von unwirksamen Klauseln.
- Die wichtigsten AGB-Klauseln im Überblick.
Modul 2: Mängelrecht (4 Stunden) - 28.09.2026- Wann liegt ein Mangel der Mietsache vor?
- Der Einfluss der Mietzweckbestimmung im Vertrag auf den Mangelbegriff.
- Wie kann aus Vermieter- und Mietersicht schon bei Vertragsschluss späteren Nachteilen vorgebeugt werden?
- Wo sind die Grenzen individualvertraglicher und wo die Grenzen formularvertraglicher Regelungen?
- Kleines Mängel-ABC. Welche Rechte ergeben sich aus einem Mangel?
- Was bedeuten: Beseitigungsanspruch, Minderung Zurückbehaltungsrecht, Ersatzvornahme, Schadensersatz, Übernahmeverweigerung?
- Wann entstehen im Zusammenhang mit Mängeln Kündigungsrechte für Mieter und Vermieter?
- Wann kommt es zum Verlust von Mängelrechten?
- Wie ist ein Mangel anzuzeigen?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Taktisches Vorgehen aus Vermieter- und Mietersicht u.v.m.
Modul 3: Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Schönheitsreparaturen (4 Stunden) - 02.11.2026- Der mietrechtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsbegriff
- Die Regelung im Gesetz
- Abweichende Vereinbarungen in individualvertraglichen und formularvertraglichen Regelungen
- Sonderprobleme der Vermietung von Bestandsimmobilien
- Instandhaltung und -setzung versus Schadensbeseitigung
- Kleines ABC der Schönheitsreparatur (Klauseln)
- Ein neu aufkeimendes Problemfeld: Die Umlage von Wartungskosten
- Anforderungen an formularvertragliche Regelungen
- Rechtsfolgen unwirksamer Vereinbarungen
Modul 4: Kündigung und Abwicklung von Gewerberaummietverhältnissen (4 Stunden) - 18.11.2026- Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse
- Stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch
- Beendigung des Mietverhältnisses durch Zeitablauf
- Vorzeitige Beendigung der Nutzung bei der Untermiete bzw. der Anmietung vom Nießbraucher, Erbbauberechtigten
- Außerordentliche Kündigung
- Kündigungsmöglichkeiten bei Zwangsversteigerung und Insolvenz
- Rückbauverpflichtungen
- Verschlechterungen der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch
- Nutzungsentschädigung und Schadensersatz
- Vorsorge durch individualvertragliche und formularvertragliche Regelungen u.v.m.
Teilnehmerkreis
Vermieter, Mieter, Immobilienmanager und alle Interessierten jeweils ohne Jurastudium, die ihr Wissen zum Geweberaummietrecht erweitern möchten, sind hier angesprochen.
Referenten
wurde 1959 in Köln geboren. Nach dem Schulabschluss absolvierte er von 1980 bis 1983 eine Lehre als Tischler, die er erfolgreich abschloss. In den Jahren 1983 bis 1985 sammelte er praktische Erfahrungen auf dem Bau sowie in der Landwirtschaft. Anschließend nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln auf, das er von 1985 bis 1990 absolvierte. Es folgte eine Promotionsphase an der Universität Kiel sowie das Referendariat in Köln, die er zwischen 1990 und 1995 durchlief. Seit dem Jahr 1995 ist Dr. Ulrich Leo als Rechtsanwalt tätig.