Energetische Bau - Sanierung ab 2026

Fristen, Pflichten und Förderungen im Gebäudebestand

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Frühbucherrabatt
bei Buchung bis zum
31.07.2026
Das Seminar beleuchtet die aktuellen energierechtlichen Entwicklungen, insbesondere die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG ), und zeigt auf, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben zur energetischen Qualität sowie zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden auf den Gebäudebestand haben.
 
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche konkreten Handlungsoptionen sich für Eigentümer, Bestandshalter und Verantwortliche in der Immobilienwirtschaft ergeben und welche Fördermöglichkeiten auch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden können.
 
Neben einem kompakten Überblick über den rechtlichen Hintergrund werden die relevanten Förderprogramme, deren Voraussetzungen sowie typische Fallstricke bei der Antragstellung praxisnah erläutert. Die Teilnehmenden erhalten damit eine fundierte Grundlage, um die neuen gesetzlichen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zu treffen.

Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors bleibt zentral für die Erreichung der Klimaziele. In den kommenden Jahren müssen zahlreiche europäische Vorgaben in nationales Recht überführt werden. 
Mit den veröffentlichten Eckpunkten des geplanten (GModG ), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig ersetzen soll, zeichnet sich ab, welche Anforderungen auf den Gebäudebestand ab 2026 zukommen.
 
Wir zeigen auf, welche Bedeutung das Gebäudeenergiesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktuell haben und welche geplanten Änderungen durch das GMG zu erwarten sind.
Der Fokus liegt darauf, welche Pflichten und Fristen einzuhalten sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Ergänzend wollen wir praktische Hinweise zur bestmöglichen Nutzung der Fördermittel aus der BEG geben. 
Der Seminarinhalt wird fortlaufend an die politischen Entwicklungen angepasst.
  
  • Rechtsrahmen der Gebäudeenergieversorgung
  • Vorgaben aus dem novellierten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG ) 
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Das Webinar richtet sich an Eigentümer von Immobilien, Verwalter und Asset Manager, die sich in der Praxis mit der energetischen Sanierung und Erneuerung von Heizanlagen im Gebäudebestand beschäftigen und die entsprechenden Entscheidungen vorbereiten.


Referent

Juliane Kaspers, LL.M.

Rechtsanwältin

befasst sich mit Contracting (Projektierung und Vertragsgestaltung), dezentraler Energieerzeugung (KWKG, EEG, GEG), Wärmeversorgung sowie mietrechtlichen Schnittstellen. - 2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig - 2002 bis 2006 Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Degenhart, Universität Leipzig - 2005 bis 2006 LL.M. an der Temple University in Philadelphia (USA) - 2006 bis 2008 Referendariat Kammergericht Berlin - 2009 bis 2011 Syndikusanwältin bei einem international tätigen Unternehmen - Seit 2011 Rechtsanwältin bei BBH Berlin - 2014 Fachanwaltskurs im Miet- und WEG-Recht - 2023 Partnerin einer Energierechtskanzlei - Seit 2024 Partnerin bei BBH


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Im Mittelpunkt steht die Frage, welche konkreten Handlungsoptionen sich für Eigentümer, Bestandshalter und Verantwortliche in der Immobilienwirtschaft ergeben und welche Fördermöglichkeiten auch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden können.
 
Neben einem kompakten Überblick über den rechtlichen Hintergrund werden die relevanten Förderprogramme, deren Voraussetzungen sowie typische Fallstricke bei der Antragstellung praxisnah erläutert. Die Teilnehmenden erhalten damit eine fundierte Grundlage, um die neuen gesetzlichen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zu treffen.
Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors bleibt zentral für die Erreichung der Klimaziele. In den kommenden Jahren müssen zahlreiche europäische Vorgaben in nationales Recht überführt werden. 
Mit den veröffentlichten Eckpunkten des geplanten (GModG ), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig ersetzen soll, zeichnet sich ab, welche Anforderungen auf den Gebäudebestand ab 2026 zukommen.
 
Wir zeigen auf, welche Bedeutung das Gebäudeenergiesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktuell haben und welche geplanten Änderungen durch das GMG zu erwarten sind.
Der Fokus liegt darauf, welche Pflichten und Fristen einzuhalten sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Ergänzend wollen wir praktische Hinweise zur bestmöglichen Nutzung der Fördermittel aus der BEG geben. 
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  • Rechtsrahmen der Gebäudeenergieversorgung
  • Vorgaben aus dem novellierten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG ) 
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Webinar richtet sich an Eigentümer von Immobilien, Verwalter und Asset Manager, die sich in der Praxis mit der energetischen Sanierung und Erneuerung von Heizanlagen im Gebäudebestand beschäftigen und die entsprechenden Entscheidungen vorbereiten.

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Juliane Kaspers, LL.M.

Rechtsanwältin
befasst sich mit Contracting (Projektierung und Vertragsgestaltung), dezentraler Energieerzeugung (KWKG, EEG, GEG), Wärmeversorgung sowie mietrechtlichen Schnittstellen. - 2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig - 2002 bis 2006 Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Degenhart, Universität Leipzig - 2005 bis 2006 LL.M. an der Temple University in Philadelphia (USA) - 2006 bis 2008 Referendariat Kammergericht Berlin - 2009 bis 2011 Syndikusanwältin bei einem international tätigen Unternehmen - Seit 2011 Rechtsanwältin bei BBH Berlin - 2014 Fachanwaltskurs im Miet- und WEG-Recht - 2023 Partnerin einer Energierechtskanzlei - Seit 2024 Partnerin bei BBH

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Preis
28.10.2026
Online
Juliane Kaspers, LL.M.

499.00 € (zzgl. MwSt)

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Informationen zum Ablauf:
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  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 30.09.2026
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