Das Seminar beleuchtet die aktuellen energierechtlichen Entwicklungen, insbesondere die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG ), und zeigt auf, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben zur energetischen Qualität sowie zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden auf den Gebäudebestand haben.
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche konkreten Handlungsoptionen sich für Eigentümer, Bestandshalter und Verantwortliche in der Immobilienwirtschaft ergeben und welche Fördermöglichkeiten auch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden können.
Neben einem kompakten Überblick über den rechtlichen Hintergrund werden die relevanten Förderprogramme, deren Voraussetzungen sowie typische Fallstricke bei der Antragstellung praxisnah erläutert. Die Teilnehmenden erhalten damit eine fundierte Grundlage, um die neuen gesetzlichen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zu treffen.
Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors bleibt zentral für die Erreichung der Klimaziele. In den kommenden Jahren müssen zahlreiche europäische Vorgaben in nationales Recht überführt werden.
Mit den veröffentlichten Eckpunkten des geplanten (GModG ), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig ersetzen soll, zeichnet sich ab, welche Anforderungen auf den Gebäudebestand ab 2026 zukommen.
Wir zeigen auf, welche Bedeutung das Gebäudeenergiesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktuell haben und welche geplanten Änderungen durch das GMG zu erwarten sind.
Der Fokus liegt darauf, welche Pflichten und Fristen einzuhalten sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Ergänzend wollen wir praktische Hinweise zur bestmöglichen Nutzung der Fördermittel aus der BEG geben.
Der Seminarinhalt wird fortlaufend an die politischen Entwicklungen angepasst.
- Rechtsrahmen der Gebäudeenergieversorgung
- Vorgaben aus dem novellierten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG )
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)